Information zur Umlage des Wasser- und Bodenverbandes
Aufgrund von Satzungsänderungen im November/Dezember 2023 hinsichtlich der Umlage von Beiträgen des Wasser-und Bodenverbandes Schlaubetal/Oderaue ergeben sich einige Neuerungen für die Abgabenbescheide:
Der jährliche Umlagesatz ab 2019 wurde dem Beitragssatz des Verbandes angepasst:
Jahr | Allgemein | Siedlungs- und Verkehrsfläche | Landwirtschaft | Waldflächen |
Beitragsbemessungsfaktor | ||||
2 | 1 | 0,5 | ||
| EUR je m² | EUR je m² | EUR je m² | EUR je m² |
2019 | 0,001073 |
|
|
|
2020 | 0,001125 |
|
|
|
2021 |
| 0,002476 | 0,001238 | 0,000619 |
2022 |
| 0,002520 | 0,001260 | 0,000630 |
2023 |
| 0,002948 | 0,001474 | 0,000737 |
2. Ab 2021 werden die Umlagesätze nach den genannten drei Nutzungsarten gemäß Beitragsbemessungsverordnung (BBV) vom 7. Mai 2020 differenziert, sodass Waldbesitzer z.B. den halbierten Umlagesatz erhalten (= Faktor 0,5)
3. Ein Abgabenbescheid ergeht gemäß Satzung erst ab 10,00 €. (Bagatellgrenze)
Die vollständige Satzung finden Sie unter https://www.amt-b-f.de/rechtsgrundlagen/
Wir wollen Sie hiermit darauf hinweisen, dass die bisherigen, zeitlich nicht begrenzten Bescheide (versandt bis 2019) ihre Gültigkeit verlieren.
Diese hatten nur so lange Bestandskraft, bis eine Änderung der Satzung eintrat.
Aus diesem Grund haben wir im Dezember 2023 und Januar 2024 neue Abgabenbescheide versandt.
Da einige Bürger weiterhin jährlich eingezahlt haben, wurden die Einzahlungen selbstverständlich berücksichtigt und die noch offenen Gebühren angefordert.
Sollten die Gebühren der Höhe nach nicht in der festgesetzten Zahlungsfrist entrichtet werden können, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an mich um einen Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung individuell zu vereinbaren.
Durch die Einführung der Bagatellgrenze und dem niedrigen Umlagesatz ( 2020 – 0,001125 € je m²) werden viele Grundbesitzer im Siedlungsbereich künftig von der Abgabe befreit bleiben. Diese Entscheidung wurde von den Gemeindevertretungen auch im Hinblick auf die Erhöhung der Grundsteuer B getroffen.
Auch hier hatten einige Bürger durch Daueraufträge Ihre zuletzt bekannte Gebühr (z.B. jährlich 3,83 €) weiterhin überwiesen.
Da die Neuerungen rückwirkend ab 2019 gelten, haben wir bereits begonnen das entstandene Guthaben zu erstatten, soweit uns Bankverbindungen bekannt waren.
Sollten Sie Rückfragen haben, können Sie sich gern unter den bekannten Kontaktdaten oder persönlich an das Team der Finanzverwaltung wenden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
O.Tews
Sachgebietsleiterin Finanzen
Tel. 033609 – 88 216
eMail: