Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brieskow-Finkenheerd
Bekanntmachung
der Gemeinde Brieskow-Finkenheerd
Die Gemeindevertretung hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 21.03.2019 mit Beschluss-Nr. BF-10/2019-öff die Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brieskow-Finkenheerd beschlossen.
Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus dem Plan- und Textteil und der Begründung und dem vorläufigen Umweltbericht, wird gemäß § 3 Bau-gesetzbuch (BauGB) – Beteiligung der Öffentlichkeit – in der Zeit vom 29.04.2019 bis zum 31.05.2019 im Rathaus des
Amtes Brieskow-Finkenheerd
- Der Amtsdirektor -
August-Bebel-Str. 18 a
15295 Brieskow-Finkenheerd
zu den nachfolgenden Zeiten
Montag 8.00 – 12.00
Dienstag 8.00 – 12.00 u. 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 12.00 u. 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich zwischen der Mehrzweckhalle und dem Platz der Freiheit von „Grünfläche“ in „Fläche für den Gemeinbedarf“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen geschaffen.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden folgende umweltbezogene Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern bekannt gegeben:
Art des Schutzgebietes |
Name |
Lage bezüglich der Änderungsfläche |
FFH |
Oder-Neiße Ergänzung |
nach Osten |
SPA |
Mittlere Oderniederung |
nach Osten |
FFH |
Mittlere Oderniederung |
nach Osten |
NSG |
Mittlere Oder |
nach Osten |
LSG |
Ehemaliges Grubengelände Finkenheerd |
nach Westen |
SPA |
Mittlere Oderniederung |
nach Westen |
Geologie / Boden
Entsprechend der landschaftsgeographischen Gliederung Brandenburgs (SCHOLZ 1962) liegt die Gemarkung Brieskow-Finkenheerd an der Grenze zwischen der Haupteinheit 820, der Berlin-Fürstenwalder Spreetalniederung und der Haupteinheit 828, dem Fürstenberger Odertal. Im Norden reicht die Lebusplatte (Haupteinheit 794) mit einer Höhe von über 50 m bis in das Gemeindegebiet hinein.
Die von der Planänderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist zum Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Fassung des Feststellungs-beschlusses zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brieskow-Finkenheerd unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsord-nung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Danny Busse
Amtsdirektor
Bild zur Meldung: Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brieskow-Finkenheerd