Keine rückwirkende Einziehung von Straßenreinigungsgebühren

Brieskow-Finkenheerd, den 20.10.2022

In der Gemeinde Brieskow-Finkenheerd sind für die Jahre 2018 bis 2021 keine Straßenreinigungsgebühren mangels Satzung erhoben worden.
In der Gemeindevertretersitzung am 13. Oktober 2022 hat die Amtsverwaltung eine Satzung für die Jahre 2018 bis 2021 rückwirkend vorgelegt.

Wir halten diese rückwirkende Satzung für nicht gerecht. Unsere Bürgerinnen und Bürger in Brieskow-Finkenheerd haben das Recht und aus unserer Sicht die Verwaltung die Pflicht im Vorfeld Satzungen, die Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger bedeuten, zu erstellen. Jeder muss zumindest ungefähr im Vorfeld wissen was auf ihn/sie zu kommt.

Gerade auch in der jetzigen Zeit der finanziellen Belastungen und finanziellen Erhöhungen in vielen Bereichen des Lebens, unseren Bürgerinnen und Bürgern eine nicht bekannte rückwirkende Zahlung aufzuerlegen, können wir hier in Brieskow-Finkenheerd nicht tolerieren.

Die Gemeindevertretung hat im Anschluss einstimmig gegen die Beschlussfassung gestimmt und somit trägt diese Kosten unsere Gemeinde selbst.

Wie in Zukunft mit den Straßenreinigungsgebühren, aber auch mit den anfallenden Kosten des Winterdienstes umgegangen wird, werden wir als Gemeindevertretung mit der Amtsverwaltung zusammen beraten. Wir wollen, dass der Zeitraum und die umzulegenden Kosten klar definiert und für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar sind.

 

Lars Wendland

Gemeindevertreter

Brieskow-Finkenheerd