Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brieskow-Finkenheerd

Amt Brieskow-Finkenheerd, den 12.04.2019

Bekanntmachung

der Gemeinde Brieskow-Finkenheerd

 

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 21.03.2019 mit Beschluss-Nr. BF-10/2019-öff die Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brieskow-Finkenheerd beschlossen.

 

Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus dem Plan- und Textteil und der Begründung und dem vorläufigen Umweltbericht, wird gemäß § 3 Bau-gesetzbuch (BauGB) – Beteiligung der Öffentlichkeit – in der Zeit vom 29.04.2019 bis zum 31.05.2019 im Rathaus des

 

            Amtes Brieskow-Finkenheerd

            - Der Amtsdirektor -

            August-Bebel-Str. 18 a

            15295 Brieskow-Finkenheerd

 

zu den nachfolgenden Zeiten

 

            Montag                      8.00 – 12.00

            Dienstag                    8.00 – 12.00 u. 14.00 – 18.00 Uhr

            Donnerstag               8.00 – 12.00 u. 13.00 – 16.00 Uhr

            Freitag                       8.00 – 12.00 Uhr

 

öffentlich ausgelegt.

 

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich zwischen der Mehrzweckhalle und dem Platz der Freiheit von „Grünfläche“ in „Fläche für den Gemeinbedarf“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen geschaffen.

 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden folgende umweltbezogene Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern bekannt gegeben:

 

Menschen / Bevölkerung

Die nächstgelegene genutzte Wohnbebauung in der Straße befindet sich in direkter Nachbarschaft.

Nach § 22 Abs. 1a BImSchG sind Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen durch Kinder hervorgerufen werden, im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und –richtwerte nicht herangezogen werden.

Das nebenan gelegene Einkaufszentrum hat keine Auswirkungen auf das KITA-Gebiet. Um die Mittagszeit ist in der Regel weniger Einkaufsverkehr, und die Mittagsruhe in der KITA ist nicht gestört.

Die ebenfalls nebenan liegende Mehrzweckhalle hat gar keinen Einfluss auf die KITA, da sich in den seltenden Fällen Veranstaltungen mit KITA-Zeiten überschneiden werden.

 

 

 

Schutzgebiete

Die Änderungsfläche selbst liegt nicht innerhalb eines Schutzgebietes. Mehrere Schutzgebiete befinden sich in östlicher und westlicher Richtung. Diese Schutzgebiete sind so weit entfernt, dass keine Beeinträchtigung der Schutzgüter zu erwarten ist.

Art des Schutzgebietes

Name

Lage bezüglich der Änderungsfläche

FFH

Oder-Neiße

Ergänzung

nach Osten

SPA

Mittlere

Oderniederung

nach Osten

FFH

Mittlere

Oderniederung

nach Osten

NSG

Mittlere Oder

nach Osten

LSG

Ehemaliges

Grubengelände Finkenheerd

nach Westen

SPA

Mittlere

Oderniederung

nach Westen

 

Tiere / Pflanzen

Besonders artenschutzwürdige Bereiche in der Gemeinde Brieskow-Finkenheerd sind der Katjasee (Gänsesäger, Eisvogel), die Schlaube (Fischotter) und die Finkenheerder Wiesen (Wachtelkönig, Großer Brachvogel, Kranich, Krebsschere).

Aber auch die Bergbaufolgelandschaft mit den Bruchfeldern südlich der Margarethensiedlung und dem Restloch Wilhelm II sowie den Heinrichseen sind von hoher Bedeutung, weshalb sie auch Teil des SPA-Gebietes „Mittlere Oderniederung“ geworden sind.

Die geplante Änderungsfläche liegt nicht innerhalb dieser besonders wertvollen Bereiche.

 

Geologie / Boden

Entsprechend der landschaftsgeographischen Gliederung Brandenburgs (SCHOLZ 1962) liegt die Gemarkung Brieskow-Finkenheerd an der Grenze zwischen der Haupteinheit 820, der Berlin-Fürstenwalder Spreetalniederung und der Haupteinheit 828, dem Fürstenberger Odertal. Im Norden reicht die Lebusplatte (Haupteinheit 794) mit einer Höhe von über 50 m bis in das Gemeindegebiet hinein.

 

Wasser / Oberflächenwasser

Nördlich der Änderungsfläche befindet sich in der Oderniederung der Brieskower See.

 

Wasser / Grundwasser

Es sind mehrere, stark wechselnde Grundwasserstockwerke in mittlerer und großer Tiefe (10 bis 60 m) ausgebildet.

 

Klima / Luft

Die klimatischen Bedingungen des Planungsgebietes sind durch seine Lage im Einflussbereich des Ostdeutschen Binnenklimas bestimmt, das durch hohe Temperaturdifferenzen im Jahresgang und insgesamt geringe Niederschläge gekennzeichnet ist.

Die wenige Kilometer nördlich von Brieskow-Finkenheerd gelegene Wetterstation Frankfurt/Oder weist langjährige Mittel der Temperatur von - 1,2°C im Januar und + 18,1°C im Juli aus; das Jahresmittel liegt bei + 8,6 °C.

Hinsichtlich der Niederschläge weist die Station Brieskow-Finkenheerd im langjährigen Mittel 556 mm als Niederschlagssumme aus.

Landschaft

Die Fläche befindet sich am südlichen Rand der Ortslage von Brieskow-Finkenheerd und östlich der  L 373 (alt B 112), zwischen Platz der Freiheit und August Bebel-Straße.

Die entstehende Lückenschließung passt perfekt in das Landschaftsbild und lässt sich später auch nicht mehr als Fremdkörper oder Neubau identifizieren. Eine Störung des Landschaftsbildes wird ausgeschlossen.

 

Kulturgüter und sonstige Sachgüter

Das Plangebiet befindet sich nicht im Bereich eines Bodendenkmals.

Die von der Planänderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert.

 

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist zum Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Fassung des Feststellungs-beschlusses zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brieskow-Finkenheerd  unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsord-nung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Danny Busse

Amtsdirektor

 

 

Bild zur Meldung: Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brieskow-Finkenheerd